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Personalausweis für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr empfiehlt sich der Personalausweis als kostengünstiges EU-Reisedokument, gleichzeitig gilt dieser auch als amtlicher Lichtbildausweis.

Nachdem einerseits Alterskontrollen vorkommen und andererseits aber auch die Reisefreudigkeit jüngerer  Menschen zunimmt, ist der Kinder-(Jugend)Personalausweis zum Preis von 26,30 Euro eine kostengünstige Alternative zu einem Reisepass (Kosten: 69,90 Euro).
Beantragt werden kann dieser für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Mit einem eigenen Personalausweis kann das Kind bzw. der Jugendliche in zahlreiche europäische Staaten einreisen und verfügt gleichzeitig über einen amtlichen Lichtbildausweis.

Bei Flugreisen wird dringend empfohlen, sich vor Antritt der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielstaates zu erkundigen.

Bitte beachten Sie, dass Kinder bei der Beantragung eines Personalausweises zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein müssen.

Einen Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises können Sie bei Ihrer Wohnsitz-Passbehörde oder bei jeder anderen Passbehörde innerhalb Österreichs stellen. Auch einige Gemeinden nehmen Personalausweisanträge entgegen und leiten diese an die zuständige Passbehörde weiter. Auskünfte erhalten Sie in unserer Bürgerservicestelle.


Erforderliche Unterlagen:
•  amtlicher Lichtbildausweis des gesetzlichen Vertreters
•  Geburtsurkunde des Kindes
•  Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
•  ein Passbild vom Kind (Hochformat 35 x 45 mm, nicht älter als sechs Monate,
   nach bestimmten Passbildkriterien)

Hinweis:
Im Einzelfall können, falls notwendig, von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden (z.B. Nachweis der Vertretungsbefugnis bei geschiedenen Eltern).

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt:
•  für Kinder bis zu 2 Jahren: 2 Jahre
•  von 2 bis 12 Jahren: 5 Jahre
•  ab der Vollendung des 12. Lebensjahres: 10 Jahre

Kosten:
•  für Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres: gebührenfrei
•  für Kinder und Jugendliche von 2 bis 16 Jahren: 26,30 Euro
•  für Erwachsene: 56,70 Euro

Weiterführende Informationen

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