Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

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Reisepass rechtzeitig erneuern

Der nächste Urlaub kommt bestimmt!

Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach erinnert Sie daher schon jetzt, rechtzeitig einen Blick in Ihren Reisepass zu werfen und nachzusehen, wie lange dieser noch gültig ist. Sollte Ihr Reisepass in nächster Zeit ablaufen, empfehlen wir Ihnen, rasch einen neuen zu beantragen.

Erfahrungsgemäß steigen ab Juni die Passanträge bei der Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach sprunghaft an und es kann dadurch zu Wartezeiten kommen. Seit der Einführung des Sicherheitspasses sind nun auch Fingerabdrücke abzugeben.

Wichtig ist, dass ein den internationalen Kriterien entsprechendes Passfoto zur Antragstellung mitgebracht wird. Auch der bisherige Reisepass ist vorzulegen.
Sollte noch kein alter Reisepass vorhanden sein, so sind bei der Antragstellung Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und eventuell Heiratsurkunde vorzulegen.

Die Kosten für einen neuen Reisepass betragen:

•  75,90 Euro für Erwachsene
•  30,00 Euro für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr
•  für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist der Reisepass 
    (wie alle anderen Urkunden auch) gebührenfrei.

Seitdem die Reisepässe mit einem elektronischen Chip versehen sind, werden diese direkt in der Österreichischen Staatsdruckerei in Wien produziert. Es dauert ca. vier bis fünf Werktage, bis der Reisepass an die Wohnsitzadresse zugesandt wird.

Der neue Reisepass wird an eine von Ihnen bekannt gegebene Adresse per Post (Rsb) zugestellt. Eine Abholung bei der Passbehörde ist daher nicht mehr notwendig.

Es ist leider nicht mehr möglich, dringende Reisepässe vorzureihen. Jedoch gibt es die Möglichkeit von Expresspässen, die allerdings mehr kosten.
Notpässe, welche nur mit kurzer Gültigkeitsdauer von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt werden können, finden bei der Einreise nicht von allen Staaten Akzeptanz.

Vergessen Sie nicht:
Bei jeder Reise außerhalb von Österreich muss ein Reisedokument mitgeführt werden. Dies gilt auch bei Reisen innerhalb der EU.
Beachten Sie bei jeder Auslandsreise die Einreisebestimmungen des jeweiligen besuchten Staates.

Ein neuer Reisepass kann bei jeder österreichischen Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) unabhängig vom Wohnsitz beantragt werden.
Auch einige Gemeindeämter sind dazu berechtigt, Passanträge entgegenzunehmen und die Fingerabdrücke zu erfassen.

Im Bezirk Rohrbach sind das:

•  Kirchberg ob der Donau
•  Kleinzell im Mühlkreis
•  Neufelden
•  Neustift im Mühlkreis
•  St. Martin im Mühlkreis
•  St. Ulrich im Mühlkreis
•  St. Veit im Mühlkreis

Dies gilt aber nur für jene Personen, welche in der jeweiligen Gemeinde einen Wohnsitz haben.

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at

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