Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

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Scheckkartenzulassungsschein

Als Alternative zum bisher üblichen Papier-Zulassungsschein gibt es den Zulassungsschein im Scheckkartenformat. Der Scheckkartenzulassungsschein ist ein international gültiges Dokument.


Zuständige Stelle:

Zulassungsstelle der Versicherer

 

Antrag:

Der Antrag kann im Zuge einer Fahrzeuganmeldung, einer Änderung oder jederzeit bei aufrecht zugelassenem Fahrzeug gestellt werden.
Es wird ein befristeter Papier-Zulassungsschein ausgestellt, der nach Erhalt des Scheckkartenzulassungsscheines, spätestens aber nach 8 Wochen seine Gültigkeit verliert.


Der Scheckkartenzulassungsschein wird von der Österreichischen Staatsdruckerei innerhalb von zwei Wochen per Post an die Adresse des Zulassungsbesitzers gesandt.

 

Kosten:

 

Aufpreis für den Scheckkartenzulassungsschein:

 25,60 Euro

 

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at

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