Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at • www.bh-schaerding.gv.at

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Tierhaltung, Tierschutz

Durch das neue Tierschutzgesetz, welches seit 1.1.2005 in Kraft ist, gibt es bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung bzw. den Tierschutz.

Im neuen Tierschutzgesetz (TSchG) ist auch eine Tierschutzombudsstelle verankert, wobei dieser Tierschutzombudsstelle in Verwaltungsverfahren nach diesem Bundesgesetz Parteistellung zukommt.

 

Der Verdacht auf Vorliegen einer Tierquälerei ist entweder bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder bei der Bezirkshauptmannschaft (Abteilung Pol. oder Veterinärfachdienst) zu melden. Diese Mitteilungen werden durch den Amtstierarzt abgeklärt.


Zusätzlich sind jährlich zwei Prozent der landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe einer Kontrolle auf Einhaltung der Bestimmungen bzw. Vergehen nach dem TSchG zu kontrollieren, wobei die Auswahl der Betriebe nach einer Gewichtung erfolgt.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Schärding • Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at

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