Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
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Notschlachtungen

Tiere, welche aufgrund einer Notsituation geschlachtet werden müssen, aber aus Tierschutzgründen nicht mehr transportfähig sind, werden nach erfolgter tierärztlicher Lebendtieruntersuchung am landwirtschaftlichen Betrieb betäubt und entblutet. Anschließend müssen diese Tierkörper, begleitet von einer Notschlachtungsbestätigung durch den Lebenduntersuchungstierarzt unverzüglich und hygienisch bestmöglich zur weiteren Bearbeitung in einen zugelassenen Betrieb verbracht werden.

 

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