Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Jagd

Das Jagdrecht beinhaltet das ausschließliche Recht, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, innerhalb eines Jagdgebietes das Wild zu hegen, zu verfolgen, zu erlegen, zu fangen und sich dieser und dessen nutzbare Teile anzueignen.

Die Jagd ist unter Einhaltung des Oö. Jagdgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen auszuüben.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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