Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

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Lebensmittelsicherheit bei Lebensmitteln tierischer Herkunft

Im Rahmen der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft ist der Amtstierarzt/ Veterinärfachdienst für die Einhaltung bzw. Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zuständig.

Im Rahmen der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft ist die Amtstierärztin/der Amtstierarzt/Veterinärfachdienst des Bezirkes für die Einhaltung bzw. Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl für die landwirtschaftlichen Betriebe (Primärproduktion) als auch die Schlacht- und Zerlegebetriebe bzw. Milchbe- u. verarbeitungsbetriebe zuständig.


Gemäß dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG, BGBl I 2006/13) bedürfen Betriebe einer bescheidmäßigen Zulassung, welche auf Antrag des Betriebes und bei gegebener Voraussetzungen über den Weg der Bezirksverwaltungsbehörde durch den Landeshauptmann erteilt wird.

Ausgenommen von einer bescheidmäßigen Zulassung sind Betriebe, welche im Rahmen der Lebensmitteleinzelhandelsverordnung (BGBl II 2006/92) bzw. im Rahmen der Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung (BGBl II 206/108) produzieren.

Beim In-Verkehr-bringen von landwirtschaftlichen Nutztieren zur Schlachtung garantieren Landwirte schriftlich dafür, dass sie nur Tiere in die Lebensmittelkette abgeben, welche keinen vorschriftswidrigen Behandlungen unterzogen worden sind, sich nicht in einer aufrechten Wartezeit nach erfolgter Arzneimittelanwendung befinden und dass auch alle übrigen Bestimmungen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen beachtet worden sind.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Ried • Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
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