Sachkundenachweis für zukünftige Tierhalterinnen und Tierhalter
Mit 1. Juli 2026 tritt entsprechend der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) die Pflicht zur Absolvierung eines Sachkundenachweises für die Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel in Kraft.
Nähere Informationen dazu können Sie dem untenstehenden Informationsblatt sowie der Homepage des Landes OÖ entnehmen.
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