Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
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Impfung gegen Pneumokokken & Gürtelrose (Herpes Zoster)

Kostenlose Impfung gegen Pneumokokken und Gürtelrose (Herpes Zoster) durch den Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Schärding - solange der Vorrat reicht

Pneumokokken

Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Erkrankungen wie Lungenentzündung, Blutvergiftung, Hirnhautentzündung und – besonders bei Kindern – Mittelohrentzündung verursachen können. Besonders gefährdet für Pneumokokken-Erkrankungen sind Säuglinge, Kleinkinder, aber auch Personen über 60 Jahre und Personen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken. Während die Schutzimpfung für Kinder bereits seit vielen Jahren Bestandteil des kostenlosen Kinderimpfprogramms ist, steht sie ab November 2025 auch für Erwachsene ab dem 60. Geburtstag und Risikopersonen kostenlos zur Verfügung.

Für Erwachsene ist die Impfung ab dem 60. Geburtstag empfohlen, da das Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen ab diesem Alter ansteigt. Außerdem ist die Impfung für Personen mit bestimmten gesundheitlichen Risiken dringend empfohlen.

Impfschema

Für alle Erwachsenen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ist eine einmalige Impfung empfohlen.

Gürtelrose (Herpes Zoster)

Gürtelrose ist eine schmerzhafte Erkrankung und wird durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht. Betroffen sind vor allem ältere Menschen oder Personen mit Abwehrschwäche. Ab November 2025 ist daher die zweiteilige Schutzimpfung für alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und Menschen mit bestimmten Risikoerkrankungen im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms (ÖIP) kostenfrei erhältlich.

Den besten Schutz vor Gürtelrose bietet die Impfung. Zusätzlich zeigen aktuelle Studien, dass gegen Gürtelrose geimpfte Personen im Vergleich zur ungeimpften Bevölkerung ein um 20 % geringeres Risiko haben, eine Altersdemenz zu entwickeln.

Impfschema

Es sind zwei Impfungen im Abstand von zwei bis sechs Monaten notwendig. Die Schutzwirkung hält mindestens elf Jahre an. Nach der Gürtelroseimpfung kann es häufig zu Impfreaktionen wie Muskelschmerzen, Müdigkeit oder Kopfschmerzen kommen. Diese sind bekannt und klingen in der Regel bald wieder ab. Bei Fragen, Unsicherheiten oder andauernden Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Termine:

Die Impfung findet im Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Schärding statt. Vereinbaren Sie online einen Termin.

  • zur Online-Termin-Vereinbarung.


    Personen unter 60 Jahren mit spezieller Impfindikation werden die Impfungen vorzugsweise in der hausärztlichen Ordination empfohlen.

Zur Impfung mitzubringen sind:

  • E-Card oder amtlicher Lichtbildausweis und gültiger Meldezettel
  • Einverständniserklärung, diese können Sie bequem von zuhause aus herunterladen und ausfüllen, bevor Sie zum beabsichtigten Impftermin kommen.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bezirkshauptmannschaft Schärding • Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at

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