Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

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Jahresfischerkarte

Die Jahresfischerkarte ist erstmalig auf Antrag vom Oö. Landesfischereiverband auszustellen; mit der Entrichtung der oö. Jahresfischerkartenabgabe wird sie für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

Übt eine Bewirtschafterin bzw. ein Bewirtschafter den Fischfang nur in ihren bzw. seinen Fischwässern aus, ist diese bzw. dieser von der Entrichtung der . Jahresfischerkartenabgabe befreit.

Voraussetzung für die Erlangung einer Jahresfischerkarte ist

  • die Vollendung des 12. Lebensjahres,
  • der Nachweis der fischereilichen Eignung und
  • die Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, dass kein Verweigerungsgrund vorliegt. (Verweigerungsgründe sind: schwerwiegende Übertretungen, Verurteilung wegen eines gerichtlich strafbaren Verhaltens)

Kosten

21,00 Euro Stempelgebühren für die Jahresfischerkarte

35,00 Euro Verwaltungsabgabe

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at

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