Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
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Jahresfischerkarte

Die Jahresfischerkarte ist erstmalig auf Antrag vom Oö. Landesfischereiverband auszustellen; mit der Entrichtung der oö. Jahresfischerkartenabgabe wird sie für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

Die Jahresfischerkarte ist erstmalig auf Antrag vom Oö. Landesfischereiverband auszustellen.

Mit der Entrichtung der Oö. Jahresfischerkartenabgabe wird sie für das jeweilige Kalenderjahr gültig.

Übt eine Bewirtschafterin bzw. ein Bewirtschafter den Fischfang ausschließlich in ihren bzw. seinen eigenen Fischwässern aus, besteht eine Befreiung von der Entrichtung der Oö. Jahresfischerkartenabgabe.

 

Voraussetzung

Voraussetzung für die Erlangung einer Jahresfischerkarte ist:

  • Vollendung des 12. Lebensjahres
  • Nachweis der fischereilichen Eignung gemäß § 20
  • Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, dass kein gesetzlicher Verweigerungsgrund vorliegt

Ein Verweigerungsgrund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Übertretungen des Fischereirechts oder bei einer entsprechenden gerichtlichen Verurteilung vor.

 

Kosten

  • 21,00 Euro Stempelgebühr für die Jahresfischerkarte
  • 35,00 Euro Verwaltungsabgabe
  • zusätzlich die Oö. Jahresfischerkartenabgabe

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

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