Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
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Fischereischutzorgan

Die Bewirtschafterinnen bzw. Bewirtschafter können zum Schutz der Fischerei in ihrem Fischwasser geeignete Personen als Fischereischutzorgane bestellen und bei der Behörde deren Betrauung mit den Funktionen eines Fischereischutzorgans beantragen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Bewirtschafterin bzw. der Bewirtschafter auch ihre bzw. seine Betrauung beantragen. Mehrere Bewirtschafterinnen bzw. Bewirtschafter können auch eine Person für mehrere Fischwässer bestellen und ihre Betrauung beantragen. Im Interesse des Schutzes der Fischerei können der Fischereireviervorstand für sämtliche Fischwässer des Fischereireviers sowie der Vorstand des . Landesfischereiverbands für sämtliche Fischwässer im Land geeignete Personen als Fischereischutzorgane bestellen und bei der Behörde deren Betrauung beantragen.

Voraussetzung für die Bestellung und Betrauung:

  • Vollendung des 19. Lebensjahres
  • Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte
  • erfolgreiche Ablegung der Fischereischutzprüfung
  • geistige, charakterliche und körperliche Eignung sowie die erforderliche Vertrauenswürdigkeit

Benötigte Unterlagen

  • Antrag der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters
  • ein digitales Passbild
  • Zeugnis über die bestandene Fischereischutzprüfung

Kosten

21,00 Euro Stempelgebühren für den Antrag

21,00 Euro Stempelgebühren für den Ausweis

14,00 Euro Verwaltungsabgabe

 

Ab dem Zeitpunkt der Betrauung ist alle fünf Jahre wiederkehrend zumindest eine Fortbildungsveranstaltung des . Landesfischereiverbands zu besuchen. Besucht ein Fischereischutzorgan keine oder nicht rechtzeitig eine solche Fortbildungsveranstaltung, ist dieser Umstand durch den . Landesfischereiverband unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Die Behörde hat in diesem Fall die Betrauung zu widerrufen. Zu diesem Zweck ist vom . Landesfischereiverband ein Verzeichnis der Fischereischutzorgane samt den jeweiligen Terminen für den Eintritt der Fortbildungspflicht zu führen.

 

Fischereischutzprüfung

Die Fischereischutzprüfung ist vor einer beim Amt der . Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission abzulegen.

Nähere Informationen über Termine und Voraussetzungen für die Zulassung zur Fischereischutzprüfung erhalten Sie beim Amt der . Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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