|
Oepping
|
13. März 2026
|
14:00 bis 17:00 Uhr
|
Kapellenstraße 2, 4151 Oepping
Gemeindeamt, Sitzungssaal
|
|
Putzleinsdorf
|
20. März 2026
|
14:00 bis 17:00 Uhr
|
Markt 7, 4134 Putzleinsdorf
Gemeindeamt, 1. OG
|
|
Ulrichsberg
|
24. April 2026
|
14:00 bis 17:00 Uhr
|
Markt 20, 4161 Ulrichsberg
Gemeindeamt, Sitzungssaal
|
|
Niederwaldkirchen
|
29. April 2026
|
14:00 bis 17:00 Uhr
|
Schallenbergstraße 9, 4174 Niederwaldkirchen, Volksschule
|
|
Helfenberg
|
08. Mai 2026
|
14:00 bis 17:00 Uhr
|
Schulstraße 20, 4184 Helfenberg
Neue Mittelschule
|
Mit dieser Aktion möchten wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Grundimmunisierung oder Auffrischung in Wohnortnähe bieten.
Der Impfstoff steht nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Wir bemühen uns, allen Impfwilligen eine Impfung zu ermöglichen, können dies jedoch nicht in jedem Fall zusichern. Eine Anmeldung zur Impfung ist nicht möglich.
Die Impfkosten:
| Kinder bis zum vollendeten 15.Lebensjahr | € 15,00 |
| Jugendliche im 16. Lebensjahr | € 17,00 |
| Personen ab dem 16. Lebensjahr | € 17,00 |
Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.
Schutzimpfung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Durch den Stich von infizierten Zecken kann das Frühsommer-Meningoenzephalitis-Virus (FSME-Virus) auf den Menschen übertragen und dadurch eine Gehirnhautentzündung hervorrufen werden. Die "Zecken-Impfung" ist der beste Schutz vor FSME und für alle in Österreich lebenden Menschen ab dem Alter von einem Jahr empfohlen.
- Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.
- Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpfungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 6-12 Monaten nach der 2. Teilimpfung).
- Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
- Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt.
Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der ÖGK € 4,80 pro Impfung). [Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22.3.1983, BGBl. Nr. 217/1983]
Bitte Zahlungsbestätigung aufbewahren und bei der Krankenkasse einreichen.
FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurden.
Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 4,80 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.

