Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
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FSME-Impfaktion 2026

Der Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach bietet im Jahr 2026 erstmals wieder die Möglichkeit an, die Impfung gegen die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) direkt in ausgewählten Gemeinden unseres Bezirks durchführen zu lassen.

Schutzimpfung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

Durch den Stich von infizierten Zecken kann das Frühsommer-Meningoenzephalitis-Virus (FSME-Virus) auf den Menschen übertragen und dadurch eine Gehirnhautentzündung hervorrufen werden. Die "Zecken-Impfung" ist der beste Schutz vor FSME und für alle in Österreich lebenden Menschen ab dem Alter von einem Jahr empfohlen.

  • Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.
  • Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpf­ungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 6-12 Monaten nach der 2. Teilimpfung).
  • Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
  • Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt.


Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der ÖGK € 4,80 pro Impfung). [Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22.3.1983, BGBl. Nr. 217/1983]

Bitte Zahlungsbestätigung aufbewahren und bei der Krankenkasse einreichen.
 

FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige

Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:

Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurden.

Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 4,80 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
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