Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-grieskirchen.gv.at

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Wald – Forstliche Förderungen und Beihilfen

Maßnahmen für den Wald können gefördert werden, eine vorhergehende Beratung durch den Forsttechnischen Dienst wird dringend empfohlen.

Folgende Maßnahmen für den Wald können gefördert werden, eine vorhergehende Beratung durch den Forsttechnischen Dienst wird dringend empfohlen:

  • Waldbau
    Bestandesbegründung und -pflege, wie Wiederaufforstung, Läuterung und Standraumregulierung, Wertastung und Saatgutbeerntung.
       
  • Schutzwaldverbesserung und Hochlagenaufforstung
    Aufforstungen in Hochlagen, Wiederbewaldung von unzureichend verjüngten Schutzwäldern, Verbauungen gegen Schnee sowie Bestandespflege. 
       
  • Forstschutz 
    Die Borkenkäferbekämpfung wird in unbringbaren Schutzwaldlagen unterstützt.
       
  • Waldwirtschaftsgemeinschaften, Maschinenbeschaffung und Marketing von Holz und Biomasse
    Förderungen nur im Rahmen von bestehenden Bewilligungen.
     
  • Innovation und Information
    Waldpädagogik. Die Abwicklung erfolgt über "Drehscheibe Waldpädagogikförderung in Österreich".
     
  • Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden (z.B. Zäune, Streichmittel,…)
    Waldbesitzerinnen/Waldbesitzer mit einer Gesamtbesitzfläche bis max. 400 ha - ausgenommen Eigenjagdgebiete - für die Errichtung, die Wiederverwendung und das Abtragen von Wildschutzeinrichtungen.
     
  • Katastrophenschäden am Waldbestand (Beihilfe)
    Da die Schadholzaufarbeitung unverzüglich durchzuführen ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln zur Abgeltung der erhöhten Kosten möglich. 

Beizubringende Unterlagen:

Förderungsanträge

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag (Bürgertag) von 07:00 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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