Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-grieskirchen.gv.at

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Deponien und Recyclinganlagen

Deponien für gewerbliche Bodenaushub- oder Baurestmassendeponien unter 100.000 m³

 

Um abfallwirtschaftrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Bodenaushub- oder Baurestmassendeponie ist beim Landeshauptmann anzusuchen. Diese Deponien werden in einem vereinfachten Verfahren abgehandelt.

Erforderliche Unterlagen:

  • Angaben über die Eignung des Standortes
  • Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Projektes
  • Anrainerliste
  • Betriebsbeschreibung (Betriebszeit, Maschineneinsatz, Betriebsablauf)
  • erforderliche Pläne und Skizzen

Recyclinganlagen

Es handelt sich dabei um sogenannte ortsfeste Behandlungsanlagen im Sinne des § 37 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG).

Diese unterliegen jedenfalls der Bewilligungspflicht der Behörde, Behörde ist der Landeshauptmann.

Ein Ansuchen ist daher an das Amt der Oö. Landesregierung erforderlich.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag (Bürgertag) von 07:00 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at

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