Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399
E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at • www.bh-grieskirchen.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Jagdgastkarte (§§ 35 und 36 Oö. Jagdgesetz)

Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausüben wollen, brauchen Sie eine gültige Jagdkarte oder Jagdgastkarte und die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten.

Wenn Sie in Oberösterreich die Jagd ausüben wollen, brauchen Sie

  • eine gültige Jagdkarte oder Jagdgastkarte sowie
  • die Bewilligung des oder der Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagdberechtigter, Pächter, Verwalter).

Die Bezirksjägermeisterin bzw. der Bezirksjägermeister hat den Jagdausübungsberechtigten auf Antrag die auf ihren Namen lautenden Jagdgastkarten in gewünschter Anzahl auszustellen, wenn diese für jede der beantragten Jagdgastkarten das Bestehen einer entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung nachweist. Die Jagdausübungsberechtigten haben vor Ausstellung der Jagdgastkarte die Angaben über den Jagdgast (Name, Wohnsitz, Tag der Ausstellung) in dauerhafter Schrift in die Jagdgastkarte einzusetzen. Der Jagdgast hat die Jagdgastkarte eigenhändig zu unterschreiben. Die Jagdgastkarten gelten für das Bundesland Oberösterreich für die Dauer von vier Wochen.

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen jagdlichen Legitimation eines anderen Bundeslands, eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates, der Schweiz oder eines Drittstaats
  • bei jagdlichen Legitimationen aus einem Drittstaat (nicht EU-/EWR-Mitgliedsstaat oder Schweiz) darf die Jagdausübung nur in Begleitung der oder des Jagdausübungsberechtigten bzw. deren oder dessen Jagdschutzorgans ausgeübt werden; zusätzlich muss der Jagdgast vor Ausstellung der Jagdgastkarte seine praktischen Kenntnisse in der Handhabung von Jagdwaffen beim zuständigen Jagdschutzorgan bzw. bei der oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten nachweisen
  • entrichtete Jagdhaftpflichtversicherungsprämien

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr

Amtsstunden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag (Bürgertag) von 07:00 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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