Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

COVID-19 FAQ: Grüner Pass

Der Nachweis darüber, ob man geimpft, getestet oder genesen ist, steht in engem Zusammenhang mit den Öffnungsschritten am 19. Mai. Der Grüne Pass wird als einfacher und anwendungsfreundlicher Zutrittsnachweis dienen.

Mit dem „Grünen Pass“ wird digital nachgewiesen, ob man entweder genesen, geimpft oder getestet („3-G-Regel“) ist. Er ist EU-weit am 1. Juli in Kraft getreten.

Das Zertifikat kann digital, in der App oder in ausgedruckter Form vorgezeigt werden.

Mehr Informationen zum Grünen Pass finden Sie über untenstehendem Link zum Bundesministerium.

Es besteht auch die Möglichkeit sich den Grünen Pass während der Kundenzeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach ausdrucken zu lassen.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at

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