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2019-12-18 Tipps für ein sicheres Silvester

Alljährlich kommt es in der Silvesternacht zu schweren Unfällen und Sachbeschädigungen durch Feuerwerkskörper. Um das Neue Jahr sicher und unfallfrei begrüßen zu können, sollten bestimmte Regeln eingehalten werden.

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist im Pyrotechnikgesetz geregelt: 

  • Es dürfen nur in Österreich zugelassene Knall- und Feuerwerkskörper verwendet werden. 
  • Diese müssen ein CE-Prüfzeichen und eine 10-stellige Registernummer aufweisen. 
  • Es müssen darauf auch Name und Adresse des EU-Herstellers oder EU-Importeurs, Name und Typ des Gegenstandes, die Kategorie samt Nettoexplosivmasse, eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung sowie ein Mindestsicherheitsabstand und die Altersgrenze für die Verwender angeführt sein.

Erfahrungsgemäß sind pyrotechnische Produkte aus Tschechien oft falsch bezeichnet und weisen auch nicht die entsprechenden Prüfzeichen auf. Da die Gefährlichkeit dieser Artikel daher kaum erkennbar ist, sind Einfuhr und Besitz solcher Pyrotechnika verboten!

Die Selbstherstellung von Feuerwerkskörpern – sei es auch nur für den Eigenbedarf – ist verboten! 

Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur einzeln und voneinander getrennt gezündet werden. 

  • In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Senioren- und Erholungsheimen sowie innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe von Menschenversammlungen ist das Abfeuern verboten.
  • Auch Tiere reagieren besonders empfindlich auf potenzielle Gefahren und nehmen Silvesterknallereien mitunter als lebensbedrohliche Gefahrwahr. Speziell Wildtiere leiden unter dem durch Feuerwerke verursachten Lärm und Lichteffekt.

Beim Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand und eine geeignete Abschussvorrichtung zu achten. Freistehende Sektflaschen und Ähnliches sind untauglich, da die Abschussvorrichtung so fixiert sein muss, dass sie nicht zufällig umfallen kann. Fenster, Balkon- und Haustüren sollten immer geschlossen sein, damit nicht „Irrläufer“ ins Hausinnere gelangen und dort Brände verursachen können. 

Sollte der Feuerwerkskörper nicht abheben, muss ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten und mindestens 1/2 Stunde gewartet werden, bevor weitere Maßnahmen gesetzt werden. Dabei darf keinesfalls von oben in das Abschussrohr geblickt werden, denn verspätet zündende Raketen führen häufig zu gravierenden Körperverletzungen in der Silvesternacht.

Das Pyrotechnikgesetz unterteilt Feuerwerkskörper nach steigender Gefährlichkeit in folgende Kategorien:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 (Scherzartikel und -spielwaren wie Wunderkerzen, Minikracher, Tischfeuerwerke) dürfen auch innerhalb geschlossener Räume gezündet werden, jedoch nur von Personen besessen und verwendet werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 (Raketen, sog. „Cakeboxen“) müssen mit einem Prüfzeichen versehen sein und dürfen nur von Personen verwendet werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Die Zündung ist sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Ortsgebiet verboten. Für bestimmte Teile des Ortsgebietes kann der Bürgermeister eine Ausnahme gewähren, sofern für die Sicherheit gesorgt ist und keine unzumutbaren Lärmbelästigungen zu erwarten sind.
Pyrotechnische Artikel der Kategorie F3 und F4 dürfen nur von Personen besessen oder verwendet werden, die über einen Pyrotechnikausweis und einen behördlichen Bewilligungsbescheid verfügen.
Tipps zum sicheren Zünden:
Feuerwerkskörper nie in Richtung von Personen, Tieren, Gebäuden, Wäldern, Sträuchern oder sonstigen brennbaren Materialien schießen oder werfen.
Raketen nur aus feuerfesten und fest verankerten Einrichtungen abfeuern.
Knallkörper wegen Splittergefahr nie in geschlossenen Behältern oder Räumen zünden.
Bei Versagen keinesfalls nachzünden! Mindestens 30 Minuten warten, sodann mit Wasser übergießen und entfernen, um eine unkontrollierte Zündung zu verhindern.
Pyrotechnika nie unter Alkoholeinfluss verwenden!

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