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Pflichtsprengel der NMS im Bezirk Wels-Land

Ab dem Schuljahr 2017/2018 können alle 10- bis 14-jährigen Pflichtschüler/innen bzw. ihre Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten in Oberösterreich selbst entscheiden, welche Neue Mittelschule (NMS) im Land sie besuchen wollen.

Ab dem Schuljahr 2017/2018 können alle 10- bis 14-jährigen Pflichtschüler/innen bzw. ihre Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten in Oberösterreich selbst entscheiden, welche Neue Mittelschule (NMS) im Land sie besuchen wollen, sofern die räumlichen, personellen und organisatorischen Ressourcen am jeweiligen Wunschschulstandort dies zulassen.

Ermöglicht wurde dies durch eine Änderung des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes und die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengel für NMS.

Weiterhin kann aber jede Schülerin und jeder Schüler eine NMS in unmittelbarer Wohnortnähe  (Pflichtsprengelschule) besuchen. Schülerinnen und Schülern, die im Pflichtsprengel einer NMS wohnen, darf auch in Zukunft die Aufnahme an dieser Schule nicht versagt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass die Pflichtsprengel lückenlos aneinandergrenzen.

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