Für alle Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt. Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben.
Weitere Informationen dazu
- Allgemeine Schulpflicht auf oesterreich.gv.at .
- Bildungsdirektion Oberösterreich .
- Schulpflichtgesetz 1985 .
- Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz .
Schulsprengel
Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.
Bildungsdirektion Oberösterreich - Schulsprengel
Weiterführende Informationen
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Amtstafel der BH Wels-Land
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Die Verordnungen über die Neufe

