Die derzeitige epidemiologische Lage zeigt, dass die Gefahr eines Ausbruchs der Geflügelpest als sehr gering einzustufen ist. In ganz Europa gibt es sowohl bei Wildvögeln als auch beim Hausgeflügel nur sehr wenige Nachweise von Geflügelpestausbrüchen.
Daher wurden mit 13.05.2025 alle Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko aufgehoben und somit gibt es in ganz Österreich keine Risikogebiete mehr.
Dennoch wird empfohlen in Geflügelhaltungen grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten um den Schutz der Tiere vor Krankheiten sicherzustellen. Bei Symptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist die lokale Veterinärbehörde zu informieren.
Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel sind ganzjährig bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.
Weiterführende Informationen
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Formular - Meldung Haltung von Geflügel und Vögel
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Meldung gem. § 6 Geflügelpest-Verordnung BGBI. II Nr. 309/2007 i.d.g.F.
- Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich - Abt. Ernährungssicherheit und Veterinärwesen .
- AGES – Informationen zur Vogelgrippe .