Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
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Vogelgrippe – Geflügelpest – Aviäre Influenza

Änderung der Risikogebiete per 20.11.2025 – Stallpflicht in Gemeinden mit stark erhöhtem Risiko

Aktuelle Informationen

Aufgrund der aktuellen Geflügelpestsituation hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten HPAI-Risikogebiete mit erhöhtem bzw. stark erhöhtem Risiko per 20.11.2025 definiert.

Für Oberösterreich wurden gemäß § 1B in der Anlage der genannten Kundmachung Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt.

Im Bezirk Gmunden gelten folgende Verwaltungseinheiten

  • als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
    Altmünster, Ebensee am Traunsee, Gmunden, Grünau im Almtal, Gschwandt, Kirchham, Laakirchen, Ohlsdorf, Pinsdorf, Roitham am Traunfall, St. Konrad, St. Wolfgang im Salzkammergut, Traunkirchen, Scharnstein und Vorchdorf
  • als Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
    Bad Ischl, Bad Goisern, Gosau, Hallstatt und Obertraun

In Risikogebieten sind Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 der Vogelgesundheitsverordnung einzuhalten.

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht für Geflügel.
Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel, sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gemäß § 8 Abs. 2 der Vogelgesundheitsverordnung eingehalten werden.

Die Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen hat dazu zwei Informationsblätter für GeflügelhalterInnen erstellt, in welchen die Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit stark erhöhtem und erhöhtem Geflügelpest-Risiko näher ausgeführt sind.

Mehr dazu lesen Sie in den unten angeführten Links „Information zur Geflügelhaltung in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ und „Information zur Geflügelhaltung mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko“.

Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel (auch private Geflügelhaltung) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

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