Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

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Chip-Pflicht für Hunde - Formular für die Registrierung

Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde auf ihren Halter zurückführen zu können, wurde die Chip-Pflicht eingeführt.

Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde auf ihren Halter einfacher, rascher und effizienter zurückführen zu können, wurde die Chip-Pflicht (= Kennzeichnung und Registrierung) eingeführt:

Seit Anfang 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Mikrochip (= Kennzeichnung) versehen sein. Die Hunde müssen gleichzeitig auch in die österreichweite Heimtierdatenbank eingetragen werden (= Registrierung).

Das Chippen wird von einem Tierarzt durchgeführt; der Tierarzt kann gleichzeitig auch die Registrierung vornehmen. Nimmt der Tierarzt die Registrierung nicht vor, so können Sie

  • die Meldung selbst online durchführen (kostenlos),
  • die Daten an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde melden, die dann die Registrierung vornimmt,
  • die Meldung über sonstige Meldestellen (z.B. Tierheim oder eine andere private Datenbank) durchführen lassen.

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at

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