Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
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Chip-Pflicht für Hunde – Formular für die Registrierung

Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde auf ihren Halter einfacher, rascher und effizienter zurückführen zu können, wurde die Chip-Pflicht (= Kennzeichnung und Registrierung) eingeführt.

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle Hunde in Österreich mit einem Microchip (= Kennzeichnung) versehen sein. Der Chip alleine reicht jedoch nicht aus, die Hunde müssen gleichzeitig auch in das amtliche Register eingegeben werden (= Registrierung).

Das Chippen wird von einem Tierarzt durchgeführt; der Tierarzt kann gleichzeitig auch die Registrierung vornehmen. Nimmt der Tierarzt die Registrierung nicht vor, so können wir für Sie den Hund registrieren.

Weiterführende Informationen

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