Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding
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Ab 2013: neue Führerscheine nur mehr befristet

Ab Jänner 2013 werden EU-weit nur mehr befristete Führerscheine ausgegeben. Alle bis 2013 erteilten Lenkberechtigungen, auch Papier-Führerscheine, behalten bis Jänner 2033 ihre Gültigkeit.

Ab Jänner 2013 werden EU-weit nur mehr befristete Führerscheine ausgegeben. Ab diesem Zeitpunkt werden nur mehr auf 15 Jahre befristete Führerscheine ausgestellt.

 

Die wichtigsten Änderungen bei Gültigkeit und Erneuerung von Führerscheinen ab 2013 auf einen Blick:

  • Ab dem 19. Jänner 2013 ausgestellte Führerscheine der Klassen A oder B sind 15 Jahre gültig.
  • Bei der Erneuerung von Führerscheinen wird in Österreich keine Überprüfung des Gesundheitszustandes vorgenommen - auch nicht bei Kfz-Lenkerinnen und -Lenkern, die älter als 50 Jahre sind. Österreich setzt hier auf freiwillige Gesundheitschecks.
  • Ebenso sind keine zusätzlichen Auffrischungskurse für Kfz-Lenkerinnen und -Lenker, die älter als 50 Jahre sind, vorgesehen.
     

Jetzt umtauschen: Vom Papier zur praktischen Karte

Aufgrund der bevorstehenden Befristung erwarten die Führerscheinbehörden für Ende 2012 eine sehr hohe Zahl an Umtauschanträgen. Wer einen Umtausch plant und Wartezeiten vermeiden will, sollte daher bereits jetzt seinen Papierführerschein gegen die Karte eintauschen.

 

Alle bis 18. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine (Papier- und Scheckkartenführerscheine) sind bis Anfang 2033 gültig, Führerscheine ab 2013 nur noch 15 Jahre. Bis spätestens Anfang 2033 müssen dann alle unbefristeten Führerscheine gegen befristete getauscht werden.

 

So einfach geht der Umtausch - nur einmal zur Behörde

Der Umtausch kann bei allen Führerscheinbehörden (Bezirkshauptmannschaften oder Bundespolizeidirektionen), unabhängig vom eigenen Wohnsitz, beantragt werden.

  • Mitzunehmen ist ein aktuelles Foto
  • die Gebühr beträgt 49,50 Euro
  • der neue Führerschein wird innerhalb von fünf Tagen per Post an jede gewünschte Adresse in Österreich zugestellt.
  • Bei einer erstmaligen Eintragung einer Sehhilfe (Brillen, Kontaktlinsen) ist ein Gutachten eines sachverständigen Arztes beizubringen.

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