Rechtsinformationen

Als eine von dreißig Maßnahmen des Landes gegen die Feinstaubkonzentration in der Luft fördert das Land Oberösterreich die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern mit 300 Euro. Diese Aktion ist eine Ergänzung der Förderung von Dieselpartikelfiltern bei Neuwägen durch den Bund und soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung in Ballungsräumen zu minimieren. Das Land Oberösterreich geht selbst mit gutem Beispiel voran und hat seine Dienstfahrzeuge nachgerüstet.
Rechtliche Informationen aus dem Bereich Wasser
Informationen zu Verfahrensarten, Zuständigkeiten, Erreichbarkeiten und häufig gestellte Fragen - Allgemeines und Details.Umweltrecht von A - Z
Eine Vielzahl von Begriffen, die häufig in Bereichen der Umwelt vorkommen.Projektsprechtage
Mitarbeiter der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht stellen umfangreiche Beratungsleistungen für Projektanten und Antragsteller zur Verfügung.Kontakte
Übersicht über Kontaktadressen der Abteilungen "Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht", "Umweltschutz" usw., die Ihnen zum Thema "Umweltrecht" zahlreiche Informationen liefern können.Kundmachungen der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
Auflistung von Kundmachungen und mündlichen Verhandlungen in PDF-Format.UVP-Verfahren
Tabelle mit ausführlichen Daten zu den vorgesehenen UVP-Verfahren.
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Gesetzestext
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Beilage 1854/2009
Erläuternde Bemerkungen zum Oö. AWG 2009
- Gesetzestext
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Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung (HaBV 2005)
(PDF-Format)-
Anlagen
(PDF-Format)
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Anlagen
(PDF-Format)
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Oö. Gassicherheitsverordnung 2006 inkl. Anhang
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Oö. Klimaanlagenverordnung (Oö. KIAV) inkl. Anlage
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Prüferliste August 2010
Liste der Berechtigten gemäß § 26 Oö. LuftREnTG
Serviceinformationen
E-Government:
Wer nicht gefährliche Abfälle sammelt oder behandelt, hat gemäß § 24 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) dem Landeshauptmann die Aufnahme der Tätigkeit und die Änderung der Art der Tätigkeit anzuzeigen.
Die Anzeige zum Sammeln und/oder Behandeln von nicht gefährlichen Abfällen kann auch über das E-Governmentportal auf der Homepage elektronisch übermittelt werden.
Dienste
Um zeitaufwändige Behördengänge zu vermeiden, können Anträge teilweise elektronisch gestellt werden. Hier finden Sie eine Auflistung aller Angebote.Generelle Informationen zur Anzeige betreffend Sammeln/Behandeln nicht gefährlicher Abfälle gemäß § 24 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht



