Weinanbau (Foto: focus finder - Fotolia.com)

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Rechtsinformationen


Luftmessstation vor voestalpine (Foto: Land Oberösterreich)

Als eine von dreißig Maßnahmen des Landes gegen die Feinstaubkonzentration in der Luft fördert das Land Oberösterreich die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern mit 300 Euro. Diese Aktion ist eine Ergänzung der Förderung von Dieselpartikelfiltern bei Neuwägen durch den Bund und soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung in Ballungsräumen zu minimieren. Das Land Oberösterreich geht selbst mit gutem Beispiel voran und hat seine Dienstfahrzeuge nachgerüstet.


  • Rechtliche Informationen aus dem Bereich Wasser

    Informationen zu Verfahrensarten, Zuständigkeiten, Erreichbarkeiten und häufig gestellte Fragen - Allgemeines und Details.
  • Umweltrecht von A - Z

    Eine Vielzahl von Begriffen, die häufig in Bereichen der Umwelt vorkommen.
  • Projektsprechtage

    Mitarbeiter der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht stellen umfangreiche Beratungsleistungen für Projektanten und Antragsteller zur Verfügung.
  • Kontakte

    Übersicht über Kontaktadressen der Abteilungen "Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht", "Umweltschutz" usw., die Ihnen zum Thema "Umweltrecht" zahlreiche Informationen liefern können.
  • Kundmachungen der Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht

    Auflistung von Kundmachungen und mündlichen Verhandlungen in PDF-Format.
  • UVP-Verfahren

    Tabelle mit ausführlichen Daten zu den vorgesehenen UVP-Verfahren.
Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009)

Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 (Oö. LuftREnTG)

Serviceinformationen

 

E-Government:

Wer nicht gefährliche Abfälle sammelt oder behandelt, hat gemäß § 24 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) dem Landeshauptmann die Aufnahme der Tätigkeit und die Änderung der Art der Tätigkeit anzuzeigen.

 

Die Anzeige zum Sammeln und/oder Behandeln von nicht gefährlichen Abfällen kann auch über das E-Governmentportal auf der Homepage elektronisch übermittelt werden.



Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht

Telefon (+43 732) 77 20-125 99
Fax (+43 732) 77 20-21 34 09
E-Mail auwr.post@ooe.gv.at