Soziale Konditionalität

Im Rahmen der sozialen Konditionalität sind für die volle Gewährung von flächen- und tierbezogenen GAP-Zahlungen auch die geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen einzuhalten.

Durch die sozialen Konditionalität soll eine stärkere Sensibilisierung für Beschäftigungs- und Sozialstandards innerhalb der EU erreicht werden. Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden zusätzlich zu den Standards im Bereich Umwelt und Klima auch mit der Einhaltung bestimmter arbeitsrechtlicher Bestimmungen verknüpft. In Österreich sind Arbeitgeberbetriebe daher ab dem Jahr 2023 verpflichtet, alle geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen und Arbeitgeberverpflichtungen einzuhalten, um den Anspruch auf die vollen GAP-Zahlungen nicht zu verlieren.

Insbesondere folgende im Landarbeitsgesetz 2021 umgesetzten Bestimmungen sind von der sozialen Konditionalität umfasst:

  • Unverzügliche Aushändigung eines Dienstscheins
  • Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin müssen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sorgen (Arbeitsplatzevaluierung inkl. Dokumentation, Unterweisung und Information)
  • Einbindung des Betriebsrates
  • Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen
  • Aufzeichnung und Meldung von schweren und tödlichen Arbeitsunfällen
  • Betretungsrecht für die Organe der Land- und Forstwirtschaftsinspektion im Rahmen der laufenden Betriebskontrollen
  • Bestellung eines Präventivdienstes (Betreuung durch die AUVAsicher für Betriebe unter 50 Beschäftigten)
  • Einhaltung und Sicherstellung von Brandschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe
  • Sicherer Umgang mit Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: