Nutzung des hohen Potenzials von Schottergruben zur Entwicklung naturnaher Lebensräume

Raumbezug

Südliche und nördliche Randbereiche der Untereinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Aus naturschutzfachlicher Sicht können in Schottergruben – insbesondere in Hinblick auf die Vogelwelt und die Amphibien – wichtige Ersatzlebensräume entstehen. Das ist umso bedeutender, weil in größeren Fließgewässern durch gewässerbauliche Maßnahmen viele ähnliche Strukturen verloren gegangen sind (z.B.: ökologische Verwandtschaft zu den Schotterzonen und Altwasserzonen der Flußauen).

Als wichtige Sekundärstandorte gelten

  • Rohbodenstandorte (z.B.: Brutplatz des Flussuferläufers)
  • Steilwände (z.B.: Brutplatz von Eisvogel und Uferschwalbe)
  • Flachwasserbereiche (Nahrungshabitat, Laichgewässer)
  • trockene Magerstandorte (Zauneidechse, Neuntöter, Schwarzkehlchen)

Für die Nutzung dieses Standortpotenzials sollten dabei in allen Phasen - von Abbau, Rekultivierung und Nachnutzung - die naturschutzfachlichen Interessen ausreichende Berücksichtigung finden. Dazu ist ein möglichst flexibles Agieren notwendig, um auch auf Spontanentwicklungen besser eingehen zu können.

In der Untereinheit wird der Schotterabbau auch in Zukunft eine wichtige Landnutzung darstellen, zu den bestehenden Gruben wird künftig eine weiter Anzahl an Abbau- und Erweiterungsgebieten hinzukommen.

 

Gefährdung

Die entsprechenden Lebensräume unterliegen Sukzessionsabläufen und können ohne "Pflege" nicht stabil und dauerhaft erhalten werden.

Verfüllung der Gruben mit Abfällen aller Art,

Rekultivierung nach gärtnerischen Gesichtspunkten, großflächige Humusierungen und Aufbringen von Oberbodenmaterial,

Intensive Folgenutzungen (z.B. Maisacker)

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes bei Abbau und Rekultivierung von Schottergruben im Rahmen der erforderlichen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren.

  • Sicherung eines möglichst hohen Anteils für die "Folgenutzung Naturschutz".
  • Sicherung nährstoffarmer Verhältnisse nach dem Abbau (keine großflächigen Humusierungen, kein Oberbodeneintrag).
  • Entwickeln einer hohen Strukturvielfalt und einer engen Verzahnung verschiedenartiger Biotope.

Durchführen von Pflegemaßnahmen in großen Zeitabständen (10-30 Jahren) in ausgewählten Teilräumen - ansonsten Zulassen der natürlichen Sukzession.
 


 

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