Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
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Landeswappen Oberöstereich

Neues im Fischereirecht

Die Novelle beinhaltet im Wesentlichen: 
 

Regelungen zur Qualitätssteigerung in fischereilichen Belangen und Stärkung des Oö. Landesfischereiverbandes:

  • Neuregelung der Pächterfähigkeit/Verwalterbestellung
  • ordnungsgemäße Bewirtschaftung als Pachtvertragserfordernis
  • Anhörungsrecht des Reviers bei Verpachtungen
  • Klarstellung hinsichtlich der Besatzpflicht, Befreiung durch das Revier
  • Maßnahmen bei Überfischung durch das Revier
  • Aussetzen nicht heimischer Wassertiere nur in geschlossenen Systemen
  • Entnahme von Nahrung für Wassertiere durch Dritte für gewerbliche Zwecke nicht mehr bewilligungsfähig
  • Fischerkartenausstellung durch den Landesfischermeister bzw. die Landesfischermeisterin
  • Neuformulierung der Verweigerungs- bzw. Entzugstatbestände
  • Fischergastkartenausstellung durch das Revier
  • Fischereiprüfung (schriftlich) gesetzlich verankert
  • Bewirtschafter haben für eine ordnungsgemäße Fischereiausübung ihrer Fischergäste zu sorgen
  • Abgaben fließen dem Oö. Landesfischereiverband zu
  • Schutzorganbestellung durch den Oö. Landesfischereiverband für das gesamte Landesgebiet
  • Verbindlichkeit von Revierbeschlüssen für alle Mitglieder (inklusive Strafsanktion)

 

Deregulierungs- bzw. Verwaltungsreformmaßnahmen:

  • Entfall des Vorkaufsrechts bei Koppelrechten und Miteigentum
  • Entfall der Anerkennung von Fischzuchtbetrieben
  • Einführung eines elektronischen Fischereiregisters (inklusive Fischereibuch)
      

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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