Für alle Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt. Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben.
Weitere Informationen dazu
- Allgemeine Schulpflicht auf oesterreich.gv.at .
- Bildungsdirektion Oberösterreich .
- Schulpflichtgesetz 1985 .
- Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz .
Schulsprengel
Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.
Bildungsdirektion Oberösterreich - Schulsprengel
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Amtstafel der BH Gmunden
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Die Verordnungen über die Neufestsetzungen der Schulsprengel der öffentlichen neuen Mittelschulen im Bezirk Gmunden sowie die entsprechenden Pläne sind auf der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft abrufbar.

