Impfungen zur Vorbeugung von Herpes Zoster sind für Menschen ab 60 Jahren sowie für Personen ab 18 Jahren mit spezieller Indikation (schwere Grundkrankheiten und/oder schwere Immunsuppression) im Öffentlichen Impfprogramm (ÖIP) von Bund, Ländern und Sozialversicherung ab November 2025 kostenfrei verfügbar.
Herpes Zoster, auch Gürtelrose genannt, ist eine schmerzhafte Erkrankung, die durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht wird. Dieses Virus bleibt nach der Varizellen - Erkrankung (umgangssprachlich: Feuchtblattern, Windpocken) lebenslang im Körper und kann mit fortschreitendem Alter oder bei Immunschwäche reaktiviert werden. Bei Gürtelrose kommt es dann typischerweise im Versorgungsbereich einzelner Nerven zu brennenden, stechenden Schmerzen und streifenförmiger Bläschenbildung (daher der Name „Gürtelrose“). Als Komplikation treten oft monatelang dauernde, heftige Schmerzzustände auf (postherpetische Neuralgie).
Das Impfschema besteht aus 2 Teilimpfungen im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten.
Weitere Auffrischungsimpfungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Nach einer frischen Gürtelroseerkrankung kann nach Abklingen der akuten Symptomatik frühestens nach 6 Monaten eine Impfung empfohlen werden.
Wichtig: Aufgrund der erhöhten Reaktogenität wird empfohlen, Shingrix nicht gleichzeitig mit anderen Impfungen zu verabreichen (Abstand zu anderen Impfungen 1-2 Wochen)
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