Gastfischerinnen bzw. Gastfischer müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Gastfischerkarten lösen.
Voraussetzungen
- Vollendung des 12. Lebensjahres
- höchstens 2 Fischergastkarten pro Jahr
Benötigte Unterlagen
- gültige Gastfischerkarte in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- die auf ihren bzw. seinen Namen lautende schriftliche Bewilligung (Lizenz) der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers
Kosten
21,00 Euro Stempelgebühren für die Gastfischerkarte
6,00 Euro Verwaltungsabgabe
Weiterführende Informationen