Übt eine Bewirtschafterin bzw. ein Bewirtschafter den Fischfang nur in ihren bzw. seinen Fischwässern aus, ist diese bzw. dieser von der Entrichtung der oö. Jahresfischerkartenabgabe befreit.
Voraussetzung für die Erlangung einer Jahresfischerkarte ist
- die Vollendung des 12. Lebensjahres,
- der Nachweis der fischereilichen Eignung und
- die Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, dass kein Verweigerungsgrund vorliegt. (Verweigerungsgründe sind: schwerwiegende Übertretungen, Verurteilung wegen eines gerichtlich strafbaren Verhaltens)
Kosten
21,00 Euro Stempelgebühren für die Jahresfischerkarte
35,00 Euro Verwaltungsabgabe
Weiterführende Informationen