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Neues Jagdgesetz in Oberösterreich

Das neue Jagdgesetz gilt seit 1. April 2024 und bringt einige Veränderungen.

Allgemeines

Nach 60 Jahren wurde am 25. Jänner 2024 im Oö. Landtag ein neues Jagdgesetz für Oberösterreich beschlossen, welches am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Im Begutachtungsverfahren hatten alle Organisationen und Betroffenen Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, welche in die Diskussion eingeflossen sind.

Wesentliche Änderungen des neuen Jagdgesetzes

  • Bewilligungspflicht nur für Schwarzwildgehege, bei sonstigen Wildgehegen besteht Anzeigepflicht
  • Jagdgenoss/innen sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit Besitz von land- und/oder forstwirtschaftlichen Grundflächen im Ausmaß von mindestens 3.000
  • Jagdausschüsse heißen nun Gemeindejagdvorstände
  • Hinsichtlich der Verwertung des Jagdrechts im genossenschaftlichen Jagdgebiet wurde die öffentliche Versteigerung abgeschafft, nunmehr kann nur zwischen Verpachtung und Verwaltung gewählt werden
  • Bestellung eines Jagdverwalters/einer Jagdverwalterin durch die Jagdgenossenschaft (Gemeindejagdvorstand), wenn keine Verpachtung zustande kommt
  • Fortbildungsverpflichtung für Jagdschutzorgane alle 4 Jahre
  • Entfall der jährlichen Abschussliste - jedes tot aufgefundene bzw. erlegte abschussplanpflichtige Wild ist binnen 2 Wochen vom Jagdausübungsberechtigten zu melden, sonstiges Wild zum 15. des Folgemonats
  • Änderung der Bezeichnung „Raubwild“ in „Beutegreifer
  • Entfall der bisherigen Jagd- und Wildschadenskommissionen – Bestellung von Schlichter/innen durch Landesregierung (Liste von Schlichtern wird veröffentlicht)

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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