Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
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Sportliche Veranstaltungen auf der Straße

Für die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen auf der Straße (Wettfahrten, Wettläufe und dergleichen) ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich.

Für die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen auf der Straße (Wettfahrten, Wettläufe udgl.) ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich.

Voraussetzungen:

Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt oder die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gewährleistet werden kann.

Zu diesem Zweck kann die Behörde mit Bescheid auch entsprechende Auflagen vorschreiben.

Gegebenenfalls kann eine Straße für die Dauer der Veranstaltung ganz oder teilweise für den Verkehr gesperrt werden.

Für die Veranstaltung wird in der Regel auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden verlangt.

Zuständigkeit:

Die Zuständigkeit der Behörde richtet sich nach dem Bereich der Veranstaltung:

  • innerhalb des Bezirkes:  Bezirkshauptmannschaft
  • über zwei oder mehrere Bezirke: Landesregierung

Kosten:

Stempelgebühr: 14,30 Euro
Verwaltungsabgabe
mit KFZ
a) wenn die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist
  • mit Geschwindigkeitswettbewerb
78,00 Euro
  • ohne Geschwindigkeitswettbewerb
52,00 Euro
b) wenn die Landesregierung zuständig ist
  • mit Geschwindigkeitswettbewerb
118,00 Euro
  • ohne Geschwindigkeitswettbewerb
78,00 Euro
ohne KFZ 16,00 Euro

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