Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
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Verlust oder Diebstahl des Kennzeichens

Der Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Die Zulassungsstelle eines Versicherers weist ein (neues) Kennzeichen zu.

Der Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Die Zulassungsstelle eines Versicherers weist ein (neues) Kennzeichen zu.

Benötigte Unterlagen:

  • Diebstahls- und Verlustanzeige
  • Meldezettel vom Hauptwohnsitz oder Meldebestätigung
  • Bestätigung über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung
  • Typenschein oder Einzelgenehmigung bzw. Bestätigung für die Zulassung
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Vollmacht (wenn das Kraftfahrzeug nicht persönlich angemeldet wird)

Kosten:

Begutachtungsplakette: 1,45 Euro
 

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