Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
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Fischereilizenz (§ 20 Oö. Fischereigesetz)

Die Lizenz hat den Namen der Bewirtschafterin oder des Bewirtschafters und der Lizenznehmerin oder des Lizenznehmers, die Bezeichnung des Gewässers und Fangmittel, Gültigkeit der Bewilligung, Datum und Unterschrift zu beinhalten.

Die Lizenz ist schriftlich oder in elektronischer Form auszustellen, wobei im Fall einer elektronischen Ausstellung die Überprüfbarkeit der Gültigkeit der Jahresfischerkarte für Dritte in geeigneter technischer Form sicherzustellen ist. Im Fall der elektronischen Ausstellung ist für die Überprüfung einer aufrechten Fischerlegitimation beim Oö. Landesfischereiverband ein zentraler Service einzurichten, über welchen elektronisch im Internet zu einer Jahresfischerkartennummer (ID-Nummer) abgefragt werden kann, ob diese aufrecht ist oder nicht.

Die Lizenz hat jedenfalls

  • den Namen der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters und der Lizenznehmerin bzw. des Lizenznehmers,
  • die Bezeichnung des betreffenden Fischwassers, die von der Lizenz erfassten Bereiche und die zulässigen Fangmittel,
  • Beginn und Ende der Gültigkeit der Bewilligung und
  • das Datum der Ausstellung sowie die handschriftliche oder elektronische Unterschrift der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters

zu enthalten.

Lizenzen, die nicht diese Angaben enthalten, sind ungültig.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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