Bezirkshauptmannschaft Ried
Parkgasse 1 • 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399
E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at • www.bh-ried.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Gastfischerkarte

Gastfischerkarten sind vom Oö. Landesfischereiverband über Anforderung der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters auf ihren bzw. seinen Namen lautend in der gewünschten Anzahl auszustellen.

Gastfischerinnen bzw. Gastfischer müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Gastfischerkarten lösen.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 12. Lebensjahres
  • höchstens 2 Fischergastkarten pro Jahr

Benötigte Unterlagen

  • gültige Gastfischerkarte in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis
  • die auf ihren bzw. seinen Namen lautende schriftliche Bewilligung (Lizenz) der Bewirtschafterin bzw. des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers

Kosten

21,00 Euro Stempelgebühren für die Gastfischerkarte

6,00 Euro Verwaltungsabgabe

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Telefon (+43 7752) 912-0 • Fax (+43 732) 7720 268399E-Mail bh-ri.post@ooe.gv.at

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