Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

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Fischereibuch

Fischereibuch § 8 Oö. Fischereigesetz 2020

Das Fischereibuch ist eine Sammlung von Daten über Fischwässer, Fischereirechte und Fischereiberechtigungen sowie über Pächterinnen bzw. Pächter und Verwalterinnen bzw. Verwalter im jeweiligen Verwaltungsbezirk.

Das Fischereibuch besteht aus:

  • dem Hauptbuch (A- und B-Blatt),
  • der Urkundensammlung und
  • dem Verzeichnis der Fischereiberechtigten

Das Fischereibuch wird von jener Bezirksverwaltungsbehörde geführt, in deren Sprengel das betreffende Fischwasser gelegen ist.

Das Fischereibuch ist öffentlich. Während der Amtsstunden kann Einsicht genommen und es können Abschriften hergestellt werden.

 

Eintragungen im Fischereibuch

Die Eintragungen im Fischereibuch gelten bis zum Beweis des Gegenteils als richtig, sofern sie nicht mit Eintragungen im Grundbuch im Widerspruch stehen.

Der Wortlaut einer Eintragung sowie grundsätzlich auch deren Änderung, Berichtigung oder Löschung wird mit Bescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde festgesetzt.

 

Verpflichtungen der Fischereiberechtigten

Fischereiberechtigte haben ihre Rechte sowie alle Änderungen, die Eintragungen im Fischereibuch betreffen, innerhalb von vier Wochen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage der entsprechenden Beweismittel anzuzeigen.

Dies betrifft insbesondere Änderungen aufgrund von Verpachtung, Verkauf, Schenkung oder Vererbung.

 

Rechtliche Grundlage

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
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