Allgemeines
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, der in Österreich nachgewiesen wurde, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.
Infektionen mit H5N1 beim Menschen sind in Europa bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Aktuelle Situation
Seit Jahresende 2022 wurden in mehreren Bundesländern diverse Ausbrüche von Geflügelpest bestätigt. Betroffen sind nicht nur Wildvögel, das Virus wurde auch in Hobbygeflügelhaltungen und landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben nachgewiesen.
Besonders für Puten und Hühner ist die Geflügelpest sehr bedrohlich. Enten und Gänse können sich auch infizieren, zeigen aber oft keine Symptome und spielen somit in der Verbreitung der Krankheit eine wesentliche Rolle. Auch heimische Wildvögel, allen voran Wildenten und -gänse, tragen zur Ausbreitung des Virus bei.
Mit der 4. Novelle 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 140/2024 wurden sämtliche Risikogebiete in Österreich aufgehoben.
Es gibt daher keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für Halter:innen von Geflügel, dennoch ist es dringend erforderlich die grundsätzlichen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Allgemeine Meldepflichten
- Beim Fund von toten Wasser- oder Greifvögeln ist der Fundort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde / der zuständigen Amtstierärztin, dem zuständigen Amtstierarzt zu melden.
- Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Weiterführende Informationen