Allgemeines
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, der in Österreich nachgewiesen wurde, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.
Infektionen mit H5N1 beim Menschen sind in Europa bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Aktuelle Situation
Seit Jahresende 2022 wurden in mehreren Bundesländern, darunter auch Oberösterreich, diverse Ausbrüche von Geflügelpest bestätigt. Betroffen sind nicht nur Wildvögel, das Virus wurde auch in Hobbygeflügelhaltungen und landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben nachgewiesen.
Mit der 3. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 108/2023 wurde das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest Risiko eingestuft. Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko scheinen nicht mehr auf. Das bedeutet, die Stallpflicht gilt nicht mehr.
Pflichten der Tierhalter:innen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest Risiko
- Enten und Gänsen werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.
- In Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stall oder unter einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegenüber Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
Allgemeinde Meldepflichten
- Beim Fund von toten Wasser- oder Greifvögeln ist der Fundort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde / der zuständigen Amtstierärztin, dem zuständigen Amtstierarzt zu melden.
- Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Es wird daher die Dringlichkeit der Einhaltung der Maßnahmen und erhöhte Vorsicht der Bürger:innen in Bezug auf die Haltung von und den Umgang mit Geflügel betont!
Weiterführende Informationen