Bezirkshauptmannschaft Ried
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Geflügelpest

Aktuelle Situation, Pflichten der Tierhalter:innen und Rechtsgrundlagen

Allgemeines

Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, der in Österreich nachgewiesen wurde, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.

Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier-, Greif- und Wildvogelarten sind empfänglich für Aviäre Influenzaviren. Die HPAI-Viren sind besonders für Geflügel hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier statt oder indirekt über Gegenstände, die mit dem Virus in Berührung gekommen sind. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich.

Infektionen mit H5N1 beim Menschen sind in Europa bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

 

Aktuelle Situation

Seit September 2025 wurden in mehreren Bundesländern diverse Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) bestätigt. Betroffen sind nicht nur Wildvögel, das Virus wurde auch in Hobbygeflügelhaltungen und landwirtschaftlichen Geflügelbetrieben nachgewiesen.

Mit der Amtlichen Veterinärnachricht Nr. 2025/33, welche am 30.10.2025 veröffentlicht wurde, wurde das gesamte Bundesgebiet Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt.

Mit der Amtlichen Veterinärnachricht Nr. 2025/39 wurden nun ab 20.11.2025 auch Gebiete mit stark erhöhtem HPAI-Risiko festgelegt.

 

Allgemeine Meldepflichten

  • Beim Fund von toten Wasser- oder Greifvögeln ist der Fundort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
  • Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder, sofern dies nicht möglich ist, bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Es wird die Dringlichkeit der Einhaltung der Maßnahmen und erhöhte Vorsicht der Bürger:innen in Bezug auf die Haltung von und den Umgang mit Geflügel betont!

 

Pflichten der Tierhalter:innen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

  • Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Enten und Gänsen müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
  • Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, haben folgende Anzeichen der Behörde zu melden:
    1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
    2. Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
    3. Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.

 

Pflichten der Tierhalter:innen in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko

  • Gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, so zu halten, dass der Kontakt zu wildlebenden Vögeln und deren Kot bestmöglich hintangehalten wird und zu wildlebenden Wasservögeln jedenfalls ausgeschlossen ist.
  • Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind von der Stallhaltungspflicht ausgenommen, wenn folgende Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden:
    - Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein Kontakt nicht möglich ist und
    - in Ausläufen wird
    das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder
    die Ausläufe sind gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt und die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich.
  • Die Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, haben folgende Anzeichen der Behörde zu melden:
    1. Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
    2. Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
    3. Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.

 

Veranstaltungen

Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Derartige Veranstaltungen sind bei der Behörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie: Außerhalb der Parteienverkehrszeiten (Kundenzeiten) ist ein Zutritt zum Amtsgebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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