Allgemeines
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, der in Österreich nachgewiesen wurde, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.
Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier-, Greif- und Wildvogelarten sind empfänglich für Aviäre Influenzaviren. Die HPAI-Viren sind besonders für Geflügel hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier statt oder indirekt über Gegenstände, die mit dem Virus in Berührung gekommen sind. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich.
Infektionen mit H5N1 beim Menschen sind in Europa bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Aktuelle Situation
Mit der Amtlichen Veterinärnachricht Nr. 2026/15, welche am 09.06.2026 veröffentlicht wurde, wurden sämtliche Risikogebiete in Österreich aufgehoben.
Es gibt daher keine verpflichtenden Maßnahmen mehr für Halter:innen von Geflügel, dennoch ist es dringend erforderlich die grundsätzlichen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Allgemeine Meldepflichten
- Beim Fund von toten Wasser- oder Greifvögeln ist der Fundort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder, sofern dies nicht möglich ist, bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Es wird die Dringlichkeit der Einhaltung der Maßnahmen und erhöhte Vorsicht der Bürger:innen in Bezug auf die Haltung von und den Umgang mit Geflügel betont!
Veranstaltungen
Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Derartige Veranstaltungen sind bei der Behörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel anzuzeigen.
Weiterführende Informationen

