Allgemeines
Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, der in Österreich nachgewiesen wurde, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.
Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier-, Greif- und Wildvogelarten sind empfänglich für Aviäre Influenzaviren. Die HPAI-Viren sind besonders für Geflügel hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier statt oder indirekt über Gegenstände, die mit dem Virus in Berührung gekommen sind. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich.
Infektionen mit H5N1 beim Menschen sind in Europa bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Aktuelle Situation
In Österreich wurden in den letzten Wochen vereinzelt HPAI-positive Schwäne aufgefunden.
Mit der Amtlichen Veterinärnachricht Nr. 2025/33, welche am 30.10.2025 veröffentlicht wurde, wurden die festgelegten HPAI-Risikogebiete kundgemacht. Demnach wurde das gesamte Bundesgebiet Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko erklärt.
Allgemeine Meldepflichten
- Beim Fund von toten Wasser- oder Greifvögeln ist der Fundort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
- Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder, sofern dies nicht möglich ist, bei der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Es wird die Dringlichkeit der Einhaltung der Maßnahmen und erhöhte Vorsicht der Bürger:innen in Bezug auf die Haltung von und den Umgang mit Geflügel betont!
Pflichten der Tierhalter:innen in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
- Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Enten und Gänsen müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
- Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- Unternehmer und Heimtierhalter, die Vögel in den HPAI-Risikogebieten halten, haben folgende Anzeichen der Behörde zu melden:
- Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20% oder
- Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage oder
- Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche.
Veranstaltungen
Die Abhaltung von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten, Tierbörsen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Vögel ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie von Vogelflugwettbewerben unterliegt der amtstierärztlichen Überwachung. Derartige Veranstaltungen sind bei der Behörde mindestens eine Woche vor ihrer Abhaltung unter Angabe von Zeit und Ort der Veranstaltung sowie Zahl und Art der verwendeten Vögel anzuzeigen.
Weiterführende Informationen

