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Duplikat der Zulassungsbescheinigung (nach Verlust oder Diebstahl)

Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) stellt die Zulassungsstelle ein Duplikat aus.

Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) stellt die Zulassungsstelle ein Duplikat aus. Dazu muss lediglich eine entsprechende Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle abgegeben werden.

Zuständige Stelle:

  • Zulassungsstellen der Versicherer

Benötigte Unterlagen:

  • Vollmacht (Wenn die Erklärung nicht persönlich abgegeben wird)

Kosten:

  • Es fallen keine Gebühren an.

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