Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
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Informationen für Betroffene und Verdachtsfälle

Wann ist man ein Coronavirus-Verdachtsfall?

Falldefinition SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV)


Klinische Kriterien
Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mind. einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes


Labordiagnostische Kriterien
Direkter Erregernachweis: Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure in einer klinischen Probe mittels PCR

 

Verdachtsfall

Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. Bei entsprechenden diagnostischen Befunden (z.B. laborchemische Parameter und/oder radiologischer Befund) und/oder infektionsepidemiologischen Hinweisen (z.B. vorangegangener Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Fall, regionale Virusaktivität jener Gebiete, in denen sich die betroffene Person in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten hat), die in Kombination mit der klinischen Symptomatik zu einem dringenden ärztlichen Verdacht auf das Vorliegen von COVID-19 führen, sollen auch Fälle, die andere klinische Kriterien und Symptome als die genannten (z.B. Erbrechen, Durchfall) aufweisen, als Verdachtsfälle eingestuft werden.
 

Bestätigter Fall

Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik.
COVID-19 ist inzwischen weltweit verbreitet. Aktuelle Fallzahlen sind auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation und des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten abrufbar. Ein Überblick über die Situation der COVID-19-Fälle in Österreich kann dem amtlichen COVID19-Dashboard  entnommen werden. Im Hinblick auf die Rückkehr aus dem Ausland wird auf die geltenden Verordnungen verwiesen.
Sollte darüber hinaus die Ausweisung definierter Regionen, in denen von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss, künftig wieder an Bedeutung gewinnen, werden diese auf der Seite des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht.
 

Informationen für möglicherweise betroffene Personen

Reisende
Reisende in/aus Risikogebieten erhalten aktuelle Hinweise hinsichtlich Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen auf der Website des Außenministeriums.
 

Erkrankte und abklärungsbedürftige Personen
Für Personen, die am Coronavirus erkrankt sind bzw. jene, die als Verdachtsfälle gelten, sind jedenfalls entsprechende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen zu beachten.
 

Kontaktpersonen
Je nachdem, ob eine Person einem geringen oder erhöhten Risiko einer Ansteckung ausgesetzt war, gelten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen.

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