Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
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Abfall, Entsorgung

Mit Erlassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) BGBl.Nr. 102/2002, wurde dem Wunsch nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der Behandlungs- bzw. Aufzeichnungspflichten für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Rechnung getragen.

Nach dem AWG 2002 wird unterschieden in:

  • Altstoffe (z.B. Altglas, Altpapier)
  • Siedlungsabfälle: Abfälle aus privaten Haushalten und ähnlichen Abfällen
  • Gefährliche Abfälle: siehe Altöle
  • Problemstoffe: gefährliche Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen
  • Altöle: z.B. gebrauchte Verbrennungsmotoren, Getriebeöle, mineralische Maschinen-, Turbinen- und Hydrauliköle

Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung

  • Abfall.

    Abfallvermeidung und Rohstoffrückgewinnung sind zentrale Ziele für eine Ressourcen schonende und ökonomische Abfallwirtschaft in Oberösterreich.

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