Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Pflichtschulen

Seit 1. Jänner 2019 ist die Bildungsdirektion für Oberösterreich für die Verfahren zum sprengelfremden Schulbesuch zuständig.

Die Verordnungen über die Neufestsetzungen der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen im Bezirk Rohrbach sowie die entsprechenden Pläne sind auf der Amtstafel der BH Rohrbach (siehe Link unten) abrufbar.

Für alle Kinder, die sich in Österreich dauerhaft aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Das heißt, dass nicht nur für österreichische Kinder, sondern unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, die allgemeine Schulpflicht gilt. Die allgemeine Schulpflicht ist in Österreich in der Bundesverfassung festgeschrieben.

Weitere Informationen dazu

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

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