Bezirkshauptmannschaft Gmunden
Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399
E-Mail bh-gm.post@ooe.gv.at • www.bh-gmunden.gv.at

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Gesundheitsschutz

Hier erhalten Sie nähere Informationen zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten und die Ausstellung von Leichenpässen

Meldepflichtige Infektionskrankheiten:

  • Tuberkulose
    • Medizinische und soziale Betreuung der Tuberkulosepatienten, Organisation und Durchführung der Umgebungsuntersuchung in der Familie, am Arbeitsplatz, in Schulen, etc.
    • präventiv: Durchführung von Routineuntersuchungen nach der Reihenverordnungsuntersuchung
  • meldepflichtige Erkrankungen gem. Epidemie-Gesetz
    • Erhebungen
    • Umgebungs- und Kontrolluntersuchungen
    • Fallweise Umgebungsprophylaxe mittels Impfungen oder Medikamenten
    • Keine anfallenden Kosten

Abgesehen von den oben angeführten Untersuchungen werden vom Sanitätsdienst noch Kontrollen und Sachverständigengutachten in Belangen der Blutsicherheit (Überprüfung Blutspende-Einrichtungen) gemacht. Ebenso werden Untersuchung nach dem Unterbringungsgesetz, Kontrollen nach dem Geschlechtskrankheitsgesetz und AIDS-Gesetz durchgeführt.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Bei persönlichen Behördengängen bitte wenn möglich einen Termin vereinbaren.

Bezirkshauptmannschaft Gmunden • Esplanade 10 • 4810 Gmunden
Telefon (+43 7612) 792-0 • Fax (+43 732) 77 20-263 399E-Mail bh-gm.post@ooe.gv.at

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