Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at • www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Hepatitis-B-Impfung

Die Hepatitis B-Impfung kann in jedem Alter durchgeführt werden, sollte aber möglichst im 13. Lebensjahr abgeschlossen sein, da in diesem Lebensalter mit Beginn der Sexualkontakte das Ansteckungsrisiko steigt.

Seit 1998 wird die Grundimmunisierung bei Säuglingen im Rahmen von Kombinationsimpfungen in den ersten zwei Lebensjahren verabreicht. Jene Kinder, die bereits im Säuglings- und Vorschulalter ihre Grundimmunisierung erhalten haben, sollten etwa bis zum 13. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung erhalten. Kinder, die als Säugling noch keine Grundimmunisierung erhalten haben, sollten die Hepatitis B-Impfung etwa bis zum 13. Lebensjahr nachholen. Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Teilimpfungen im Abstand von einem Monat und einer 3. Teilimpfung nach etwa 6 Monaten.

Weitere Auffrischungsimpfungen im Erwachsenenalter können in Abhängigkeit von der individuellen Immunantwort notwendig werden.

Ein zeitlicher Abstand zu anderen Impfungen, unabhängig ob Lebend- oder Totimpfstoff, ist nicht erforderlich.

Alle Impfungen sind für Kleinkinder und Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kostenlos.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf • Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399E-Mail bh-ki.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich