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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Verwaltungspolizei


Konzertveranstaltung (Foto: Stöger Klaus / Land OÖ)

Unter Verwaltungspolizei ist nicht die Polizei im eigentlichen Sinne gemeint, sondern Regelungen, die einen reibungslosen, geordneten  und sicheren Ablauf von Veranstaltungen  ermöglichen,  verbotenem und unkontrolliertem Glücksspiel und Wettwesen Einhalt gebieten und der Jugend,  deren Erziehungsberechtigten und den Erwachsenen Rahmenbedingungen für die gesunde Jugendentwicklung vorgeben. Darunter fallen u.a. das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz, das Oö. Spielapparate- und Wettgesetz sowie das gesamte Glücksspielwesen. Auch sollen  gesetzliche Vorgaben in den Bereichen Lärmschutz, Prostitution und Hundehaltung für ein konfliktfreies Zusammenleben sorgen.

 

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 7720 - 143 19
Fax (+43 732) 21 42 82
E-Mail: pol.ikd.post@ooe.gv.at