Oö. Glücksspielautomatengesetz

Die Ausspielung mit Glücksspielautomaten darf nur mit Bewilligung der Landesregierung erfolgen.

Ausgenommen sind die Glücksspielautomaten in konzessionierten Casinos sowie elektronische Lotterien über zentralseitig vernetzte Terminals – Video Lotterie Terminals (VLT) in VLT-Outlets.

Folgenden Unternehmen wurde eine Bewilligung erteilt:

  • Excellent Entertainment AG  für die Ausspielung von 450 Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung (nur in Standorte mit aufrechter Gastgewerbeberechtigung).
  • Admiral Casinos & Entertainment AG sowie der
  • PA Entertainment & Automaten AG  für  die Ausspielung mit je 363 Glücksspielautomaten in Automatensalons.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: