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Land Oberösterreich

Leitlinie Vorrang Grundwasser

Leitlinie für die wasserwirtschaftliche Bewertung von Flächenwidmungsplanänderungen in Grundwasservorrangflächen, Mai 2011
 

Zeichnung Grundwasser (Graphik: Margit Seyerer-Fleischanderl)

Die Leitlinie Vorrang Grundwasser stellt die Überarbeitung der bisher geltenden Leitlinie "Wasser braucht Raum" dar. Mit Beschluss der Oö. Landesstrategie "Zukunft Trinkwasser" (Landtagsbeschluss Juli 2005) wurde der Grundstein für die Überarbeitung und Neuauflage der Leitlinie gelegt. Auch die Novellierung des Raumordnungsgesetztes veranlasste die Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft zur Konkretisierung der Leitlinie.

 

Die Leitlinie Vorrang Grundwasser beschreibt die besonderen wasserwirtschaftlichen Interessen an bedeutenden Grundwasservorkommen (Grundwasservorrangflächen - GWVF) in Oberösterreich und dient als Hilfestellung für Planungen im Bereich der Raumordnung. Insbesondere bei der Flächenwidmung und im Rahmen der Erstellung der örtlichen Entwicklungskonzepte (Funktionspläne) ist eine rechtzeitige Berücksichtigung von GWVF erforderlich. In der überörtlichen Raumplanung ist in erster Linie die Berücksichtigung von GWVF bei der Erstellung von Raumordnungskonzepten und -programmen von Bedeutung.

 

Die in dieser Leitlinie enthaltene Bewertungsmatrix zeigt auf, wie verschiedene Widmungskategorien in den jeweiligen Bereichen von GWVF (Kernzone oder Randzone) aus fachlicher Sicht bewertet werden.

 

In der Leitlinie wird auch jener Raumanspruch skizziert, welcher aus fachlicher Sicht für einen Wassergewinnungsbereich (Brunnen, Quelle) innerhalb eines bedeutenden Grundwasservorkommens heranzuziehen ist, um langfristig die Möglichkeit einer Grundwassernutzung für Trinkwasserzwecke zu sichern. Dabei steht im Vordergrund, dass rechtzeitig Fehlentwicklungen zu vermeiden sind und auch künftigen Generationen die Wahlmöglichkeit der Trinkwassernutzung (lokal, regional, überregional nutzbares Grundwasservorkommen) vorbehalten bleiben soll.

 

 

 

 

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