Trinkwasser-Schutzgebiete

Trinkwasser-Schutzgebiete sichern langfristig die Qualität des zuströmenden Grundwassers im Einzugsbereich von Brunnen und Quellen. Partnerschaftliche Vereinbarungen zwischen Wasserversorgern, Grundbesitzern und Flächennutzern sind besonders wichtig. Eine nachhaltige Trinkwasserversorgung kann durch gemeinsamen Dialog weiter entwickelt werden.

Der beste Schutz für unser Trinkwasser

Der Schutz unseres Grundwassers stellt eine unverzichtbare Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung einer aktiven Trinkwasserstrategie für Oberösterreich dar. Aufbauend auf dem allgemeinen, flächenhaften Schutz des Grundwassers kommt dabei dem besonderen Schutz von Trinkwassergewinnungsbereichen wesentliche Bedeutung zu, da die Versorgung mit Trinkwasser in Oberösterreich zu 100 % aus Grundwasser erfolgt.

Boden und Gestein – die sogenannten Deckschichten – reinigen das Sickerwasser auf seinem Weg zum Grundwasser. Die Schmutzpartikel und Schwebstoffe werden mechanisch herausgefiltert, andere Schadstoffe werden Bodenteilchen angelagert oder abgebaut. Dort, wo Grundwasser für die Trinkwasserversorgung genutzt wird, oder wo wir Grundwasservorkommen für die Zukunft schützen wollen, garantieren Trinkwasser-Schutzgebiete die Reinheit des Grundwassers.

Für die Einrichtung und die Festlegung der Größe von Wasserschutzgebieten sind genaue Grundwassererkundungen, hydrochemische und mikrobiologische Voruntersuchungen sowie eine Abschätzung der Gefahrenpotentiale im Einzugsbereich erforderlich. Die fachlichen Vorgaben geben die nationale Richtlinie W72 "Schutz- und Schongebiete" (ÖVGW 2004) und die Oö. Leitlinie "Trinkwasser-Schutzgebiete" (2007).                                          

Die Einrichtung von Trinkwasser-Schutzgebieten im Einzugsbereich von Brunnen und Quellen sichert langfristig die Qualität des zuströmenden Grundwassers. Damit die Schutzmaßnahmen optimal wirksam werden können, sind gezielte Rahmenbedingungen und partnerschaftliche Vereinbarungen zwischen Wasserversorgern und Grundbesitzern (Flächennutzer) von entscheidendem Vorteil. Durch gemeinsamen Dialog zwischen allen Interessensgruppen gelingt es, Erfahrungen auszutauschen, Ängste abzubauen und gemeinsam die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Trinkwasserversorgung voranzutreiben.

Trinkwasser-Schutzgebiete Leitlinie für Oberösterreich

Die geänderte und intensivere Flächennutzung bringt verstärkt Gefahrenpotentiale für eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Trinkwassergewinnung mit sich. Aus diesem Grund haben wir 2007 die Leitlinie "Trinkwasserschutzgebiete - Leitlinie für Oberösterreich" erstellt. 
Ziel dieser Leitlinie ist die vorsorgende Sicherstellung der Qualität und Menge des Grundwassers für die heutige und zukünftige Trinkwasserversorgung in Oberösterreich.

Infobroschüre Trinkwasser-Schutzgebiete

Parallel zur Neufassung der Leitlinie entwickelten wir die Informationsbroschüre "Trinkwasser-Schutzgebiete zum Schutz des Lebensmittels Nr. 1". Diese Broschüre ist unser Beitrag, das Wissen über Trinkwasser-Schutzgebiete zu verbessern und die Akzeptanz für den besonderen Grundwasserschutz in der Bevölkerung zu stärken.

Besonders erwähnenswert ist, dass unser Trinkwasser zu 100 % aus Grundwasser (Brunnen oder Quellen) gewonnen wird und ohne kostspielige Aufbereitungsmaßnahmen als Trinkwasser konsumiert werden kann.

Das Trinkwasser ist jedoch durch die vielfältigen Nutzungen unseres Lebensraumes sowohl in seiner Qualität als auch in seiner Menge vielen Gefahren ausgesetzt. Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten und erforderlichen Schutzanordnungen grenzen diese Gefahren aus oder minimieren sie.

Arbeitsbehelf Typologie Trinkwasser-Schutzgebiete

Abgerundet wird dieser Themenbereich durch den 2012 erstellten Arbeitsbehelf "Typologie Trinkwasser-Schutzgebiete".

Der Arbeitsbehelf

  • stellt den Rahmen für die fachlich notwendige Ausdehnung von Trinkwasser-Schutzgebieten sowie die Gliederung dieser Schutzgebiete in einzelne Schutzzonen dar,
  • bietet eine gute Grundlage für eine einheitliche Vorgangsweise bei der Schutzgebietsausweisung in Bereichen von Porengrundwasserkörpern und porengrundwasserähnlichen bis zerklüfteten Grundwasserkörpern und
  • sichert transparente und nachvollziehbare Festsetzungen von Schutzgebieten in Oberösterreich.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: