Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung)

Die Umsetzung einer EU-Richtlinie auf nationaler Ebene fordert von landwirtschaftlichen Betrieben eine Gefahrenevaluierung zu betreiben, die in drei Schritte unterteilt ist.

Dieser Prozess gliedert sich in drei Schritte:

  • Systematisches Ermitteln und Beurteilen von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken im Betrieb
  • Festlegen von geeigneten Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung
  • Der Dienstgeber oder die Dienstgeberin muss über diesen Prozess im sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument schriftliche Aufzeichnung führen

Was ist der Nutzen der Evaluierung?

Eine umfassende und gewissenhafte Umsetzung der Evaluierung wird weniger Arbeitsunfälle, weniger Krankenstände der Beschäftigten sowie Rechtssicherheit für den Dienstgeber oder die Dienstgeberin zur Folge haben.

Was passiert nach dem erstmaligen Erstellen mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument?

Die Dokumente müssen im Betrieb verwendet, aktuell gehalten und bei sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden. Bei der Verwendung von Musterdokumenten ist eine grundlegende Anpassung an die Situation im eigenen Betrieb unbedingt notwendig.

Das kleine Einmaleins der Arbeitsplatzevaluierung

Hilfs- und Musterunterlagen für das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument

Unterlagen für die Unterweisung

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: